FAQ

Fragen?

Hier sind die Antworten.

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um unsere Leistungen – von WordPress-Websites bis zur KI-gestützten Lösung.

Häufige Fragen

Alle Antworten auf einen Blick

Allgemein

Wir arbeiten vor allem für kleinere regionale Unternehmen, Dienstleister und Betriebe, die professionell auftreten und online besser gefunden werden wollen.

Für die Erstellung der Websites verwenden wir unterschiedliche Plugins für WordPress. Zur eigentlichen Erstellung ist Elementor Pro im Einsatz.

Ja, wenn dies gewünscht ist, kann die Seite so aufgebaut werden, dass Sie selbst großteils der Inhalte selbst pflegen können.

Das kann von Kunde zu Kunde variieren. Grundsätzlich klären wir zu erst Ziele und Struktur. Danach folgen Design, Umsetzung, Abstimmung und schließlich der Livegang.

Sie unterstützt bei der strukturierten Erfassung von Schadendaten vor Ort und erstellt daraus automatisch Gutachtentexte sowie Schadenkaluklationen.

Ja, die Lösung richtet sich sowohl an größere Sachverständigenbüros als auch an kleinere Einheiten und Einzelgutachter.

Ja. Eigene Beispielgutachten und Preislisten können eingebunden werden damit Ergebnisse zu bestehenden Abläufen passen.

Ja. Auf Wunsch unterstützuen wir auch nach dem Livegang bei Anpassungen bzw. Pflege.

In der Regel antworten wir innerhalb von 24 Stunden an Werktagen.

Natürlich! Es gibt keine blöden oder unpassenden Fragen!

Nicht die passende Antwort gefunden?

Dann schreiben Sie uns einfach direkt. Wir melden uns persönlich zurück und beantworte gerne Ihre Fragen.

Evidra

EVIDRA ist darauf ausgelegt, eine DSGVO-konforme Nutzung durch Sachverständige und Sachverständigenbüros zu ermöglichen. Dazu gehören Auftragsverarbeitung, Datenminimierung, rollenbasierte Zugriffe, Export- und Löschfunktionen, technische Schutzmaßnahmen und transparente Informationen zu KI-Verarbeitung und Subprozessoren.

Die konkrete DSGVO-Verantwortung hängt vom Einsatz ab. Im Gutachtenprozess ist der Kunde typischerweise Verantwortlicher, EVIDRA handelt als Auftragsverarbeiter.

Für die Verarbeitung von Schaden- und Gutachtendaten bleibt in der Regel der Sachverständige oder das Sachverständigenbüro verantwortlich. EVIDRA verarbeitet diese Daten als technischer Dienstleister im Auftrag des Kunden.

Für eigene Zwecke wie Website, Support, Vertrieb, Abrechnung oder Systembetrieb ist EVIDRA selbst verantwortlich.

Ja. Für Kunden wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag bereitgestellt. Dieser regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden und beschreibt unter anderem Zwecke, Datenarten, technische Schutzmaßnahmen und eingesetzte Subprozessoren.

Je nach Nutzung können insbesondere folgende Daten verarbeitet werden:

  • Nutzer- und Mandantendaten

  • Auftragsdaten

  • Objekt- und Schadeninformationen

  • Gutachtentexte

  • Dokumenteninhalte aus dem Import

  • Kalkulationsdaten

  • technische Protokolle

  • Abrechnungs- und Supportdaten

EVIDRA verarbeitet nur Daten, die für den jeweiligen Zweck erforderlich sind.

EVIDRA ist so konzipiert, dass personenbezogene Daten vor KI-Verarbeitung entfernt, ersetzt oder anonymisiert werden. Direkte Identifikatoren wie Namen, Kontaktdaten, Versicherungsnummern oder vergleichbare Angaben werden nicht ungefiltert an KI-Modelle übermittelt.

Für produktive KI-Verarbeitung kommen lokale Modelle oder EU-regionale Verarbeitung zum Einsatz.

Nein. Produktive Kundendaten werden nicht verwendet, um allgemeine KI-Basismodelle externer Anbieter zu trainieren.

Für die Gutachtengenerierung nutzt EVIDRA ein eigenes, speziell für diesen Zweck trainiertes und weiterentwickeltes Fachmodell. Eine Weiterentwicklung erfolgt kontrolliert und nicht durch ungeprüfte Verwendung produktiver personenbezogener Kundendaten.

Für die Gutachtengenerierung wird ein eigenes spezialisiertes Modell eingesetzt. Für ergänzende KI-Funktionen können Modelle etablierter Anbieter genutzt werden, jedoch nur unter kontrollierten Bedingungen.

Produktiv werden nur lokale Modelle oder KI-Dienste mit EU-regionaler Verarbeitung eingesetzt. Kundendaten werden dabei nicht zum Training allgemeiner Basismodelle verwendet.

EVIDRA ist für lokalen oder EU-regionalen Betrieb ausgelegt. Produktive KI-Verarbeitung erfolgt über lokale Modelle oder EU-regionale Infrastruktur.

Für einzelne technische Dienste können Subprozessoren eingesetzt werden. Diese werden transparent dokumentiert.

Nein. Der Import-Intake verarbeitet keine Fotos.

Er dient dazu, Informationen aus E-Mails und Dokumenten strukturiert vorzubereiten. Vor KI-gestützter Verarbeitung werden Inhalte bereinigt und anonymisiert.

Importierte Inhalte werden zur Vorbefüllung eines Auftrags verarbeitet. Vor der KI-gestützten Strukturierung werden personenbezogene Angaben entfernt, ersetzt oder anonymisiert.

Originaldaten werden nur so lange verarbeitet, wie dies für Import, Prüfung und Nachvollziehbarkeit erforderlich ist.

Ja. EVIDRA unterstützt definierte Löschprozesse. Je nach Datenart können unterschiedliche Fristen gelten, etwa für Aufträge, Gutachten, technische Protokolle, Auditdaten oder Abrechnungsdaten.

Daten, die nicht mehr erforderlich sind und keiner gesetzlichen Aufbewahrungspflicht unterliegen, können gelöscht oder anonymisiert werden.

Ja. EVIDRA unterstützt Datenexporte, etwa für Mandanten- oder Auftragsdaten. Dadurch können Kunden ihre eigenen Dokumentations- und Auskunftspflichten besser erfüllen.

EVIDRA verwendet ein mandantenfähiges Rollen- und Rechtesystem. Nutzer können nur auf Daten zugreifen, für die sie berechtigt sind.

Administrative Zugriffe werden beschränkt und nachvollziehbar gestaltet.

EVIDRA ist als Assistenzsystem für Sachverständige konzipiert. Die Anwendung erstellt Gutachtenentwürfe, Strukturierungen und Kalkulationsvorschläge, trifft aber keine automatische Entscheidung über Deckung, Anspruch, Leistung, Auszahlung oder Versicherungsprämien.

Die finale Prüfung und Verantwortung verbleibt beim menschlichen Sachverständigen. Daher fällt EVIDRA nicht in diese Kategorie.

Nein. EVIDRA trifft keine automatische Deckungsentscheidung, keine Anspruchsentscheidung, keine Leistungsentscheidung und kein Versicherungspricing.

Die Anwendung unterstützt Sachverständige bei Strukturierung, Textgenerierung und Kalkulation. Die fachliche Bewertung, Korrektur und Freigabe erfolgt durch den Nutzer.

Das fertige Gutachten verantwortet der Sachverständige. EVIDRA liefert Entwürfe und Vorschläge, die geprüft und freigegeben werden müssen.

KI ersetzt keine fachliche Prüfung.

Die Schadenkalkulation basiert auf Eingaben des Sachverständigen und hinterlegten Preis- und Leistungslogiken. Sie erstellt prüfbare Beträge und Positionen als Vorschlag.

Die Kalkulation ist keine automatische Regulierungsentscheidung. Sie muss vom Sachverständigen geprüft und bestätigt werden.

EVIDRA ist darauf ausgelegt, KI-unterstützte Inhalte transparent darzustellen. Nutzer sollen erkennen können, wann Inhalte durch KI vorbereitet oder generiert wurden.

Vor einer finalen Verwendung müssen Inhalte fachlich geprüft werden.

Ja. EVIDRA informiert Nutzer über Zweck, Grenzen und Prüfpflichten der KI-Nutzung. Die Anwendung ist als Assistenzsystem konzipiert und macht deutlich, dass KI-Ergebnisse fachlich kontrolliert werden müssen.

Nein. EVIDRA ersetzt keine individuelle Rechtsberatung, Datenschutzberatung oder AI-Act-Prüfung. Die Anwendung stellt technische und organisatorische Funktionen bereit, die eine datenschutzbewusste und regulatorisch nachvollziehbare Nutzung unterstützen.

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